

Aktive Liste Obernburg und Eisenbach
Ziele des Vereins
Die aktuellen Stadträte in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Mitglieder und Freunde über politischen Ereignisse und Ziele zu informieren. Aktionen und Veranstaltungen durchzuführen. Persönlichkeiten für zukünftige Kommunalwahlen
zu benennen und diese zu fördern.

Interesse?
Haben wir Ihr Interesse an der Aktiven-Liste Obernburg und Eisenbach geweckt? Wollen Sie uns unterstützen, gemeinsam etwas für unsere Stadt und ihre Familien zubewegen?
Dann laden Sie die Beitrittserklärung herunter und senden diese an uns zurück. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.
Satzung
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Name und Sitz
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Der Verein führt den Namen „AKTIVE LISTE Obernburg Eisenbach“.
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Er hat seinen Sitz in Obernburg mit der Anschrift des jeweiligen 1.Vorsitzenden.
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Er soll im Vereinsregister eingetragen werden
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Zweck
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Der Verein bezweckt die Bildung einer parteiunabhängigen Wählergemeinschaft und damit die Durchsetzung eigener Kandidaten. Er sieht seine Hauptaufgabe in der Verwirklichung sachbezogener, nicht auf Parteiideologie und Gruppenegoismus ausgerichteter Kommunalpolitik. Dazu wirkt er mit eigenen Wahlvorschlägen, insbesondere auf Kommunalebene an der politischen Willensbildung mit. Zur Verwirklichung dieser Zielsetzung wird der Verein bei Kommunalwahlen geeignete Persönlichkeiten aus den Reihen der „Aktiven Liste Obernburg Eisenbach“ als Kandidaten benennen und fördern, die Gewähr dafür bieten, dass sie in betroffenen Vertretungsorganen, allein ihrem Gewissen verantwortlich, sachgerecht zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürger entscheiden.
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Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Spenden und Beiträge dürfen nur zum satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Der Verein erstrebt keinen Gewinn.
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Mitgliedschaft
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Mitglied kann jede Person werden, die sich zu der vorliegenden Satzung und den Zielen der „AKTIVEN LISTE Obernburg Eisenbach“ bekennt.
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Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag, über den der Vorstand entscheidet, erworben.
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Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, durch Ausschluss oder durch den Tod des Mitgliedes. Die Austrittserklärung hat bis spätestens zum 30.09. eines Jahres zu erfolgen und wird jeweils zum 31.12. eines Jahres wirksam.
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Ein Mitglied kann vom Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die Beschlüsse des Vorstandes oder gegen den Sinn und Zweck des Vereins verstößt. Es kann innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Ausschlussbescheides Berufung zur Mitgliederversammlung einlegen, die endgültig über den Ausschluss entscheidet.
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Beitrag
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Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Beitrag ist spätestens zum 31.03. eines jeden Kalenderjahrs zu zahlen.
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Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Rechte und Pflichten der Mitglieder
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Die Mitglieder haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben in den Vorstand gewählt zu werden.
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Die Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen des Vereins stets wahrzunehmen und die festgesetzten Mitgliedbeiträge zu entrichten die von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand gefassten Beschlüsse als bindend anzuerkennen.
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Organe - Die Organe der AKTIVE LISTE Obernburg Eisenbach sind:
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der Vorstand,
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der Beirat und
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die Mitgliederversammlung.
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Vorstand
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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, einem gleichberechtigten Stellvertreter, dem Kassier und dem Schriftführer und dem Beirat.
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Die Vorstandmitglieder werden in geheimer Abstimmung mit einfacher Stimmenmehrheit auf die Dauer von zwei Jahren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben im Amt, bis eine Neuwahl stattgefunden hat.
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
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Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter, die allein vertretungsberechtigt sind.
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Der Kassier ist verantwortlich für das gesamte Kassenwesen. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich Rechnung zu legen.
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Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so hat in der nächsten Mitgliederversammlung eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit zu erfolgen.
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Die Tätigkeit der Vorstandmitglieder ist ehrenamtlich. Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden.
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Beirat
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Der Beirat besteht aus den Stadtratsmitgliedern der „AKTIVE LISTE Obernburg Eisenbach“, sofern diese nicht schon in anderer Position in der Vorstandschaft vertreten sind, und aus zwei Beisitzern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
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Der Beirat wird vom Vorsitzenden zu den Sitzungen geladen.
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Ausschüsse Zur Erfüllung einzelner Aufgaben können Ausschüsse von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand eingesetzt werden. Die Ausschussvorsitzenden nehmen zu ihrem Aufgabenbereich an den Vorstandsitzungen teil und sind hierzu stimmberechtigt.
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Mitgliederversammlung
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Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden durch schriftliche Mitteilung an die Mitglieder oder durch öffentliche Bekanntmachung im örtlichen Mitteilungsblatt unter Wahrung einer Ladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Anträge müssen eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden.
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Die Mitgliederversammlung entscheidet in allen Fällen, für die nach dieser Satzung keine andere Zuständigkeit besteht, namentlich beschließt sie:
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Wahl des Vorstandes und der Beisitzer
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Wahl von zwei Kassenprüfern
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Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorsitzenden, des Schriftführers und des Kassiers.
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Entlastung des Vorstandes
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Aufstellung der Kandidatenliste für öffentliche Wahlen
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Sämtliche Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen zählen dabei nicht mit.
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Auf begründeten schriftlichen Antrag von mindestens 1/4 aller Mitglieder hat der Vorstand binnen vier Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, für die die Vorschriften über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend gelten.
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Satzungsänderungen
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Anträge auf Satzungsänderungen müssen spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingehen.
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Satzungsänderungen müssen mit einer 3/4 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder gefasst werden.
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Auflösung
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Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
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Die Auflösung des Vereins kann erfolgen wenn
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3/4 der satzungsmäßig Stimmberechtigten anwesend sind und
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3/4 dieser Anwesenden die Auflösung beschließen.
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Sollte bei der ersten zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung die notwendige Zahl von ¾ der Mitglieder nicht anwesend sein, ist innerhalb eines Monats eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. In dieser Versammlung genügt die ¾-Mehrheit der anwesenden Mitglieder zur Auflösung des Vereins.
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Im Falle der Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen nach Beschlussfassung der Mitgliederversammlung und Zustimmung des Finanzamtes einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
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Schlussbestimmung
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Diese Satzung tritt nach Genehmigung der bei der ersten Mitgliederversammlung Anwesenden in Kraft.
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Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind durch Niederschrift des Schriftführers zu beurkunden und vom Vorsitzenden zu unterschreiben.
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Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
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Gerichtsstand ist Obernburg, Erfüllungsort ist Obernburg.
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Beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 25.04.2008